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Mieter müssen nicht für gewöhnlichen Verschleiß aufkommen
Montag, 02.09.2019
Wer nach Jahren aus einer Wohnung auszieht, hinterlässt die ein oder andere Spur. Welche davon der Mieter kostenpflichtig beseitigen muss, darüber hat nun ein Gericht in Wiesbaden entschieden.
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Wer nach Jahren aus einer Wohnung auszieht, hinterlässt die ein oder andere Spur. Welche davon der Mieter kostenpflichtig beseitigen muss, darüber hat nun ein Gericht in Wiesbaden entschieden.
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