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Mieter müssen nicht für gewöhnlichen Verschleiß aufkommen

Mieter müssen nicht für gewöhnlichen Verschleiß aufkommen

Montag, 02.09.2019

Wer nach Jahren aus einer Wohnung auszieht, hinterlässt die ein oder andere Spur. Welche davon der Mieter kostenpflichtig beseitigen muss, darüber hat nun ein Gericht in Wiesbaden entschieden.


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